Amazon-Prime-Hammerurteil:
BGH kippt Preiserh�hung von 2022

Wie erhalten Abonnenten von Amazon Prime ihr zu viel gezahltes Geld zur�ck? Der Bundesgerichtshof hat die Preiserh�hung aus dem Jahr 2022 gekippt. Rund 145.000 Menschen b�ndeln ihre Forder­ungen nun bereits in einer Sammelklage. So geht es weiter.
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    BGH kippt Prime-Preiserh�hung

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klauseln zur Erh�hung der Amazon-Prime-Beitr�ge f�r unwirksam erkl�rt. Die Regelungen in den Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen seien intransparent und benachteiligten Abonnenten unangemessen.

    Amazon hatte die Beitr�ge im September 2022 ohne ausdr�ckliche Zustimmung der Mitglieder erh�ht. F�r Kunden sei nicht ausreichend erkennbar gewesen, welche Rechte sie bei einer Beitragsanpassung haben. Mit dem Urteil vom Donnerstag (Az. III ZR 205/25) endet ein langer Rechtsstreit.


    Der Jahrespreis stieg von 69 Euro auf 89,90 Euro, der Monatspreis von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Auch Prime Student wurde teurer. Amazon begr�ndete die Erh�hung damals mit inflationsbedingten Kostensteigerungen.

    Altkunden zahlen wieder weniger

    Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen die Preiserh�hung geklagt und bereits vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht D�sseldorf recht bekommen. Nach dem BGH-Urteil k�ndigte eine Amazon-Sprecherin an, die Beitr�ge f�r Mitglieder vor�bergehend zu senken, deren Abonnement vor dem 15. September 2022 begann und seitdem unver�ndert besteht. F�r sie gelten vorerst wieder die fr�heren Preise. Amazon will die Betroffenen vor dem n�chsten Zahlungstermin informieren.

    Bereits gezahlte Aufschl�ge erstattet Amazon nicht automatisch. Betroffene k�nnen zu viel gezahltes Geld individuell zur�ckfordern. Dabei gilt eine Verj�hrungsfrist von drei Jahren. Die H�he des Anspruchs h�ngt nach Angaben der Verbraucherzentrale unter anderem davon ab, wie lange der erh�hte Beitrag gezahlt wurde und welches Prime-Modell genutzt wird. Amazon erkl�rte, mit dem Urteil zur Umsetzung der Preiserh�hung nicht einverstanden zu sein.

    Sammelklage b�ndelt Forderungen

    Die Verbraucherzentrale f�hrt zudem eine Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm. Rund 145.000 Menschen haben sich bereits in das Klageregister des Bundesamts f�r Justiz eingetragen. Die Anmeldung ist kostenlos und ohne eigenes Prozessrisiko m�glich. Sie bleibt bis drei Wochen nach dem Schluss der m�ndlichen Verhandlung offen.

    Seid ihr von der Preiserh�hung betroffen und fordert ihr euer Geld zur�ck? Teilt eure Meinung und Pl�ne gerne mit uns in den Kommentaren!

    Welche Kunden zahlen wieder weniger?
    Profitieren k�nnen sogenannte Altkunden. Laut Amazon wird der Preis f�r Abonnenten vor�bergehend angepasst, deren Prime-Mitgliedschaft bereits vor dem 15. September 2022 begonnen hat und seitdem unver�ndert besteht.

    F�r diese Nutzer gelten vorerst wieder die alten Tarife. Das bedeutet: 69 Euro statt 89,90 Euro bei j�hrlicher Zahlung oder 7,99 Euro statt 8,99 Euro im Monat. Amazon will Betroffene vor dem n�chsten Zahlungstermin informieren.
    Wie bekomme ich mein Geld zur�ck?
    Amazon erstattet die zu viel gezahlten Beitr�ge der letzten Jahre nicht automatisch. Sie k�nnen die R�ckzahlung der Preisdifferenz entweder selbst aktiv einfordern und dabei Ihre individuellen Anspr�che geltend machen.

    Alternativ k�nnen Sie sich der Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW anschlie�en. Die Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt f�r Justiz ist kostenlos und birgt kein eigenes Prozessrisiko.
    Wie viel Geld kann ich zur�ckfordern?
    Der genaue Erstattungsanspruch ist individuell. Laut der Verbraucherzentrale h�ngt die Summe unter anderem davon ab, welches Prime-Modell Sie nutzen und wie lange Sie den erh�hten Beitrag bereits bezahlt haben.

    Bei einem Standard-Jahresabo geht es um eine Differenz von 20,90 Euro pro Jahr. Beachten Sie dabei die Verj�hrungsfrist: Betroffene k�nnen laut der Verbraucherzentrale NRW Forderungen f�r die vergangenen drei Jahre geltend machen.
    Bis wann ist eine Anmeldung m�glich?
    Das Klageregister des Bundesamts f�r Justiz ist weiterhin ge�ffnet. Bereits rund 145.000 Menschen haben sich dort eingetragen, um ihre Anspr�che aus der unwirksamen Preiserh�hung rechtssicher festzuhalten.

    Die Anmeldung ist noch bis drei Wochen nach dem Schluss der m�ndlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen I-13 VKl 1/25) m�glich. Informationen und das Formular stellt das Bundesamt f�r Justiz online bereit.
    Sind auch andere Dienste betroffen?
    Das aktuelle BGH-Urteil bezieht sich explizit auf die Preisanpassungsklauseln in den Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen von Amazon. Daniela Holzinger vom Verbraucherschutzverein VSV sieht darin jedoch eine Signalwirkung f�r andere Dauerschuldverh�ltnisse.

    Der Verein geht auch gegen Preiserh�hungen bei Netflix, Apple TV und Wow vor. Letztlich bleiben aber immer die konkreten Vertragsklauseln des einzelnen Anbieters entscheidend.
    Zusammenfassung
    • Der Bundesgerichtshof erkl�rte Klauseln zu Prime-Preiserh�hungen f�r ung�ltig
    • Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen den Konzern
    • Altkunden von vor Mitte September 2022 zahlen vor�bergehend alte Tarife
    • Eine Erstattung der gezahlten Aufschl�ge erfolgt nicht automatisch durch Amazon
    • Kunden k�nnen Betr�ge innerhalb einer dreij�hrigen Frist selbst einfordern
    • Rund 145.000 Menschen schlossen sich einer Sammelklage in Hamm bereits an

    Siehe auch:
    Nadine Juliana Dressler

    Redakteurin f�r Windows & Netzwerke

    Seit 2001 im Journalismus, klassisch ausgebildet, Autorin eines Windows-Buches. Ihre Themen reichen von Insider-Builds �ber die FritzBox bis zu DSL und Starlink.

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