Aus dem Kurs: Steuergrundlagen für Selbstständige, Kleinunternehmer:innen und Gründer:innen

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Bezahlung der Umsatzsteuer ans Finanzamt: Voranmeldungen und Fristen

Bezahlung der Umsatzsteuer ans Finanzamt: Voranmeldungen und Fristen

In den meisten Fällen werden Sie die Umsatzsteuer beziehungsweise die Umsatzsteuerzahllast als Differenz zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer entweder monatlich oder quartalsweise ans Finanzamt zahlen. Das wird als Umsatzsteuervoranmeldung bezeichnet. Die Frist, bis wann die Bezahlung der Umsatzsteuer von Ihnen erfolgen muss, ist der 10. des Folgemonats. Wenn also eine monatliche Voranmeldung für Januar erfolgen muss, müssen Sie die Anmeldung bis zum 10. Februar spätestens einreichen. In den ersten beiden Gründungsjahren ist die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung grundsätzlich Pflicht. Danach müssen Sie eine monatliche Voranmeldung machen, wenn Ihre jährliche Umsatzsteuerzahllast über 7.500 Euro liegt. Liegt Ihre Steuerschuld aber jährlich zwischen 1.001 und 7.500 Euro, ist nur eine Umsatzsteuervoranmeldung pro Quartal notwendig. Die Abgabe für das erste Quartal müssen Sie zum Beispiel bis zum 10. April vornehmen. Es gibt eine Ausnahme, wann Sie die Umsatzsteuer nicht monatlich…

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