Aus dem Kurs: Personalverwaltung – Grundlagen

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Disziplinarmaßnahmen ergreifen

Disziplinarmaßnahmen ergreifen

Der Arbeitgeber hat das Recht, Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen. Dieses Recht leitet sich aus verschiedenen Gesetzesformulierungen ab. Wann ergeben sich nun solche? Stellen Sie sich vor, Ihr Arbeitgeber kann das Verhalten eines Mitarbeiters nicht mehr tolerieren oder die Leistungen des Mitarbeiters entsprechen seit Monaten nicht den Erwartungen des Arbeitgebers. Das gesunde Augenmaß ist bei einem solchen Vorgehen zu wahren. Das oberste Gebot heißt: zuerst Gespräch suchen. Der Vorgesetzte macht den Mitarbeiter in einem ersten Gespräch auf das nicht tolerierte Verhalten, mangelnde Leistungen aufmerksam. Eine Veränderung wird nur verbalisiert verlangt. Viele Vorgesetzte nutzen bereits hier die schriftliche Gesprächsnotiz dazu. In der Regel wird die Schriftlichkeit im zweiten Gespräch angewandt. Dieses Gesprächsprotokoll kommt in die Personalakte. Bereits hier wird sichtbar, wie wichtig die Personaladministration ist. Es werden auch konkrete Ziele und ein Überprüfungstermin gesetzt…

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