Aus dem Kurs: EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Institutionen und Sanktionen im Datenschutzrecht
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Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Aus dem Kurs: EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Institutionen und Sanktionen im Datenschutzrecht
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
In Deutschland stellt sich die Situation so dar, dass es unter bestimmten Umständen eine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten, kurz DSB, gibt. Behörden und andere staatliche Stellen müssen dies auf jeden Fall nicht öffentliche Stellen, also Unternehmen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Sind weniger als zwanzig Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten befasst, kann zwar freiwillig ein DSB bestellt werden. Es besteht dazu aber keine Pflicht. Erst wenn die Zahl von neunzehn überschritten wird, ist zwingend ein DSB vorgeschrieben. Unabhängig von der Mitarbeiteranzahl unterliegen auch solche Unternehmen der DSB-Pflicht, die im Rahmen ihrer Kerntätigkeit besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten - wie etwa Angaben über Gesundheit, über politische Ansichten oder Gewerkschaftszugehörigkeit. Zur Kerntätigkeit zählen solche Dinge, die am Markt angeboten werden, also im Grunde das so genannte Kerngeschäft. Nicht hingegen rein…