Aus dem Kurs: Der Cyber Resilience Act (CRA): Grundlagen und Anwendung

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Pflichten für Einführer:innen

Pflichten für Einführer:innen

Als Anführer bringen Sie ein Produkt aus einem Drittstaat in die Europäische Union. Dabei gelten für Sie folgende Pflichten. Prüfen Sie die Konformität. Bevor Sie ein Produkt in Verkehr bringen, müssen Sie sicherstellen, dass es die Anforderungen des CRA erfüllt. Liegt eine CE-Kennzeichnung vor? Gibt es eine gültige Konformitätserklärung? Sind alle nötigen Informationen vorhanden? Zugriff auf Dokumente. Sie müssen Zugriff auf die technische Dokumentation haben oder diese vom Hersteller anfordern können und Sie während des gesamten Unterstützungszeitraums aufbewahren. Maßnahmen bei Mängeln. Stellen Sie fest, dass ein Produkt nicht sicher ist und nicht den Anforderungen genügt, müssen Sie handeln. Informieren Sie die Marktaufsichtsbehörde und pausieren Sie das Einführen. Informationspflicht: Bei Hinweisen auf Schwachstellen müssen Sie den Hersteller und die zuständige Marktüberwachungsbehörde informieren.

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