Aus dem Kurs: Datenschutzrecht im Internet: Website, Blog und Social Media

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Der Einsatz von Analyse-Software

Der Einsatz von Analyse-Software

Soll auf einer Website Software zur Analyse des Nutzerverhaltens zum Einsatz kommen, so werden dabei gezwungenermaßen unter anderem IP-Adressen verarbeitet. Da diese zu den personenbezogenen Daten zählen, muss der Betrieb von Google Analytics, Matomo und Co. bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Im Folgenden werden am Beispiel von Google Analytics beziehungsweise Universal Analytics die erforderlichen Schritte skizziert, die generell beim Einsatz von Webanalysetools beachtet werden müssen. Informationen zur Auftragsverarbeitung durch Anbieter einholen, in diesem Beispiel also von Google. Den Zusatz zur Datenverarbeitung von Analytics mit Google abschließen, damit die Verwendung an die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung angepasst wird. Dieser Zusatz ist im Kunden- beziehungsweise Login-Bereich zu finden. Aktivierung der Funktion IP-Maskierung, also anonymizeIP, wodurch dann keine Identifizierung der Nutzer mehr möglich ist. Einbindung des…

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