Aus dem Kurs: Datenschutzrecht im Internet: Website, Blog und Social Media

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Das Anbieten eines Newsletters

Das Anbieten eines Newsletters

Der Versand von Werbe-Mails stellt ohne vorherige Zustimmung des Empfängers ein unlauteres und daher abmahnbares Verhalten dar, unabhängig davon, wie viele Spam-Mails verschickt wurden. Schon der Erhalt nur einer einzigen solchen Spam-Mail greift unzulässigerweise in die Rechtsposition des Empfängers ein. Das gilt für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen. Unter Werbung fällt jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern. Damit sind allerdings nicht nur unmittelbar produktbezogene Angebote gemeint, sondern auch Maßnahmen der mittelbaren Absatzförderung, wie beispielsweise Image-Werbung oder Sponsoring. Daher gibt es ganz unterschiedliche elektronische Werbeformen wie etwa Newsletter, Image-Werbung, Kurznachrichten in sozialen Medien, Bewertungsanfragen, "Tell-a-friend"-Nachrichten, Meinungsumfragen oder auch…

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