Der Transport von aufgeblähten Akkus ist gar nicht so ohne, weil er - auch im privaten Bereich - den ADR-Vorschriften unterliegt. Erlaubt ist der Transport von Akkus, die pro Zelle maximal 1 g Lithium enthalten und maximal eine Leistung von 20 Wh speichern. Pro Batterie gelten Grenzwerte von 2 g Lithium und 100 Wh Leistung. Für beschädigte Akkus gelten Sondervorschriften zur Verpackung.
Wichtig ist, dass die Pole des Akkus abgeklebt sind und er brandsicher verpackt ist.
Die Wahrscheinlichkeit, dass das kontrolliert wird, besteht in der Realität nicht. Ich denke hier eher an einen Akkubrand im PKW auf dem Transportweg oder einen Unfall, bei dem es zu einem Akkubrand kommt. Das dürfte neben versicherungsrechtlichem Ärger auch ein Strafverfahren nach sich ziehen.